Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, IKK, DAK oder Betriebskrankenkasse) versichert, brauchen Sie Ihre Versichertenkarte und 10 Euro für die "Praxisgebühr" oder eine Überweisung, sofern Sie in dem betreffenden Quartal bereits bei einem Arzt waren. Die "Praxisgebühr" kommt nicht der Praxis zugute, sondern muss an die Krankenkassen zur Verechnung weitergeleitet werden. Nach einem Erstgespräch können bis zu fünf Probesitzungen in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit klären wir gemeinsam, ob eine längerfristige Psychotherapie (Kurzzeit: 25 Stunden, Langzeit: 50 Stunden) beantragt werden soll. Ihre Krankenkasse bezahlt mein Honorar, von Ihnen sind keine Zuzahlungen zu leisten.

Private Krankenversicherung

Die Bestimmungen der Psychotherapie-Kosten-Erstattung sind bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich, so dass keine generellen Angaben gemacht werden können. Am einfachsten ist es, im Bedarfsfall bei Ihrer Krankenversicherung nachzufragen, welche Bedingungen jeweils bei der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen beachtet werden müssen. In der Regel aber gibt es bei der Kostenübernahme keine Schwierigkeiten; auch hier können nach dem Erstgespräch bis zu insgesamt fünf probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit klären wir gemeinsam, ob eine längerfristige Psychotherapie (Kurzzeit: 25 Stunden, Langzeit: 50 Stunden) beantragt werden soll. Mein Honorar bezahlen Sie, im Kosten-Erstattungsverfahren ersetzt Ihnen Ihre Private Krankenversicherung mein Honorar.

Kontakt

Dr. med. B. Teppe
33098 Paderborn
Giersmauer 1

05251 / 281606